Er ist Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Warschau. Er erwarb 1985 seinen Magisterabschluss in Rechtswissenschaften an der Fakultät für Recht und Verwaltung der Universität Warschau. In den Jahren 1986-1990 absolvierte er sein Anwaltspatent, das er mit dem sehr guten Anwaltsexamen abschloss, und seit Anfang 1991 betreibt er eine Rechtsanwaltskanzlei in Warschau.
Im Jahr 2011 promovierte er an der Lazarski-Universität in Warschau zum Doktor der Rechtswissenschaften.
Im Jahr 2015 wurde er mit dem Distinguished Bar Badge ausgezeichnet.
Er publizierte unter m.in anderem in "Przegląd Politologiczny", "Samorząd Terytorialneny", "Krakowskie Studia Małopolskich – Uniwersytet Jagielloński", "Civilization and Politics – University of Gdańsk".
Er ist langjähriger Richter am Disziplinargericht der Rechtsanwaltskammer in Warschau und in den Jahren 2016-2021 war er Präsident dieses Gerichts.
Seit März 2021 ist er Richter am Oberdisziplinargericht der Rechtsanwaltskammer.
Er befasst sich hauptsächlich mit dem Straf-, Wirtschafts- und Zivilrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im materiellen und prozessualen Strafrecht, im Verfassungsrecht und in der Politikwissenschaft. Er leitet Kurse für Rechtsreferendare - er ist Dozent an der Bezirksanwaltskammer in Warschau im Bereich des Strafrechts, des Verfassungsrechts und der Ethik.
Seit September 2021 ist er Mitglied des Council of Bars and Law Societies in Europe mit Sitz in Brüssel (CCBE).
Beruflich spricht er Polnisch und Englisch und betreut in seiner Kanzlei auch Mandanten, die auch Deutsch und Norwegisch sprechen.
Seit 2022 ist er Präsident des Instituts für die Kontrolle des Rechtsstaatsvereins mit Sitz in Warschau.
Er war mehrfach Prüfer und führte die Rechtsanwaltsprüfung im Bereich des Strafrechts durch, und seit 2024 ist er ständiges Mitglied des Prüfungsausschusses für die Durchführung der Rechtsanwaltsprüfung in Warschau im Bereich des Strafrechts (Verordnung des Justizministers vom 19. Februar 2024 – Amtsblatt, Pos. 53).
Im Jahr 2024 wurde er vom Justizminister als Vertreter des Obersten Rates der Rechtsanwaltskammer im Bereich Strafrecht in das Team zur Vorbereitung von Prüfungsfragen für die Aufnahmeprüfung für Kandidaten für Rechtsanwaltsanwärter und Rechtsanwaltsanwärter berufen.